Trinkbecher sind SELBST mitzubringen und alle Käfige müssen selbstständig damit besückt werden.
Die gekennzeichneten Wege und Einfahrten für Einsatzfahrzeuge dürfen nicht verparkt oder verstellt werden.
Jeder der Tiere zum Verkauf anbietet, ist laut Tierschutz-Veranstaltungsverordnung verpflichtet sich online anzumelden. Dies könnt ihr über die Homepage erledigen. Es ist ein Lochgeld pro Käfig zu entrichten.
Der Marktbeschicker ist selbst verantwortlich seinen Tieren Futter und Wasser zur Verfügung zu stellen. Nur sichtlich gesunde Tiere dürfen auf das Marktgelände.
Ratten, Mäuse, Hunde, Katzen und Reptilien dürfen nicht auf das Marktgelände.
Die Online Anmeldung gilt nicht als Käfigreservierung
Mit der Anmeldung bestätigt der Marktbeschicker oder Züchter, nach § 2. (4) der Tierschutz - Veranstaltungsverordnung BGBL. II Nr. 493/2004 dass seine Tiere aus Beständen stammen, die nicht wegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche gesperrt sind Bestätigung nach § 17.(3) der Tierschutz - Veranstaltungsverordnung BGBL. II Nr. 493/2004 dass seine Tiere den Gesetzen entsprechend gemeldet sind.
Die Information über die, am Markttag geltenden Maßnahmen muss sich der jeweilige Marktbeschicker selbstständig einholen.
Der Tierbesitzer erklärt, dass die in der Online Anmeldung beschriebenen Tiere klinisch gesund sind und dass der Herkunftsbestand keinerlei Anzeichen einer übertragbaren Krankheit aufweist. Der Betrieb ist seit 3 Monaten keinen veterinärpolizeilichen Maßnahmen unterworfen.
Für artgerechte Unterbringung kälteempfindlicher Tiere hat der Marktbeschicker Sorge zu tragen.
Wer den Anordnungen der Ordner nicht Folge leistet, wird unverzüglich und ohne Rückerstattung der Kosten aus der Halle verwiesen.
Die Käfige dürfen nicht überfüllt werden.
In den Hallen herrscht striktes Rauchverbot.
In den Hallen herrscht absolutes Fotografierverbot.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder sonstige Schäden!
Für allfällige weitere Fragen gilt die Tierschutz-Veranstaltungsverordnung (auch einsehbar auf der RIS-Homepage, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003825).